Holzschutzmittel

Holzschutzmittel unterstehen in der Schweiz einer Zulassungspflicht. Wer beruflich oder gewerblich Holzschutzmittel verwendet, benötigt eine «Fachbewilligung Holzschutz» oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation, oder muss unter Anleitung einer solchen Person arbeiten.

Unter Holzschutzmitteln werden chemische Erzeugnisse zur Behandlung von Holz verstanden, die insektizide und/oder fungizide Wirkstoffe enthalten. Oft geben diese Stoffe ein hohes Mass an Schadstoffen an die umgebende Luft ab. Daher sind sie für die Verwendung in Innenräumen ungeeignet. Aber auch aussen könnte oft auf den Einsatz chemischer Holzschutzmitteln verzichtet werden:

  • mit konstruktiven Holzschutzmassnahmen
  • der Auswahl geeigneter Holzarten


Im Zusammenhang mit Holzschutzmitteln schreibt das Gesetz folgendes vor:

1. Zulassungspflicht

Holzschutzmittel unterstehen in der Schweiz einer Zulassungspflicht gemäss der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung VBP, SR 813.121). Die EMPA und die Lignum haben, im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU eine Liste mit zugelassenen Holzschutzmitteln erstellt, die Sie hier herunterladen können:

Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis 2018: Allgemeines

Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis 2018: Produkte

2. Fachbewilligung Holzschutzmittel

Wer beruflich oder gewerblich Holzschutzmittel verwendet, muss eine Fachbewilligung Holzschutz oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation besitzen oder unter Anleitung einer solchen Person arbeiten (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV). Mehr zur Ausbildung im Merkblatt der Kantonalen Fachstellen für Chemikalien:

Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln